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3 Schritte zur Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen.

Aktualisiert: 9. Aug.

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.



Beantragt wird die Energiekostenpauschale unkompliziert über das Unternehmensserviceportal.
  1. Einstieg in das Unternehmensserviceportal (Auswahl Service „Energiekostenpauschale für Unternehmen“)

  2. Selbsterklärung ausfüllen

  3. Persönliche Daten erfassen


Richtlinie_Energiekostenpauschale_Fassung_Juli_2023

Beilage 1 zur Richtlinie Fördersätze (energiekostenpauschale.at)

Beilage 2 zur Richtlinie Erklärung der Methodik der Fördersätze (energiekostenpauschale.at)


Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen (usp.gv.at)


Ob Sie Anspruch auf die Energiekostenpauschale haben, können Sie auch vorweg mit dem Selbst-Check herausfinden.


Bei Fragen beraten wir gerne: office@lohn24.at

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