3 Schritte zur Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen.
Aktualisiert: 9. Aug.
Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Beantragt wird die Energiekostenpauschale unkompliziert über das Unternehmensserviceportal.
Einstieg in das Unternehmensserviceportal (Auswahl Service „Energiekostenpauschale für Unternehmen“)
Selbsterklärung ausfüllen
Persönliche Daten erfassen
Richtlinie_Energiekostenpauschale_Fassung_Juli_2023
Beilage 1 zur Richtlinie Fördersätze (energiekostenpauschale.at)
Beilage 2 zur Richtlinie Erklärung der Methodik der Fördersätze (energiekostenpauschale.at)
Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen (usp.gv.at)
Ob Sie Anspruch auf die Energiekostenpauschale haben, können Sie auch vorweg mit dem Selbst-Check herausfinden.