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Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen

Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2.475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Energiekostenpauschale für Unternehmen

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Wer erhält die Energiekostenpauschale?

Windmühlen

Energiekostenpauschale

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